Durch Unisex-Richtlinie gleiche Versicherungsprämien für Frauen und Männer

11.05.2013

Auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs darf es ab 21. Dezember 2012 bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen keine Prämienunterschiede mehr auf Grund des Geschlechts geben.

Vor allem bei Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen, aber auch bei Pflegeversicherungen und vereinzelt auch bei Kfz-Versicherungen gibt es zur Zeit zum Teil noch große Unterschiede bei den Prämien, je nach dem ob der Versicherungsnehmer eine Frau oder ein Mann ist.

Auf Grund der neuen EU-Richtlinie werden die Prämien von Er- und Ablebensversicherungen, von Berufsunfähigkeits- und auch für Pflegeversicherungen für Männer tendenziell teurer.

Risiko-, Unfall- und Kfz-Versicherungen werden hingegen für Frauen eher teurer.

Krankenversicherungen waren bisher für Frauen teurer und werden mit der vorgegebenen Tarifanpassung voraussichtlich billiger, für Männer hingegen verhältnismäßig teurer.
Versicherungsgesellschaften nehmen die erforderlichen Tarifumstellungen zum Anlass, vor allem jene Personengruppen verstärkt zu bewerben, die nach dem 21. Dezember mit höheren Prämien bei den jeweiligen Versicherungssparten zu rechnen haben. Die bevorstehenden Tarifumstellungen sollten jedoch nicht zum alleinigen Anlass genommen werden, neue Versicherungen abzuschließen. Wer allerdings ohnehin vor hat, eine neue Versicherung abzuschließen oder eine bereits bestehende aufstocken möchte, die auf Grund der neuen Richtlinie teurer wird, der sollte auf jeden Fall noch von den derzeit günstigeren Prämien Gebrauch machen. In jenen Fällen, in denen mit billigeren Prämien zu rechnen ist, sollte andererseits mit einem Neuabschluss noch zugewartet werden.