Erdrutsch – Schäden versichert?

03.11.2007

Wenn es durch Rutschungen von Erdreich zu großen Sachschäden – wie jüngst am Fuße des Traunsteins im Gebiet von Gmunden – kommt, stellt sich die Frage wer für derartige Schäden aufkommen muss. Schäden an Gebäuden sind in der Regel im Rahmen einer Sturmschaden-versicherung gegen Elementareignisse und damit auch gegen Schäden, die durch Erdrutsch entstehen, versichert.

Problematisch kann es allerdings dann werden, wenn Gebäude entweder überhaupt nicht gegen Elementarereignisse versichert sind oder sich noch im Rohbau befinden und nur im Rahmen einer prämienfreien Rohbauversicherung versichert sind.Dann ist nämlich der Versicherungsschutz für im Rahmen der Sturmschadenversicherung gedeckten Risiken erst gegeben, wenn das Dach fertig gestellt ist und alle Öffnungen des Gebäudes, insbesondere Fenster und Türen verschlossen bzw. verschalt sind. Umfassender Schutz für Schäden durch höhere Gewalt wird nur im Rahmen einer speziellen Bauwesenversicherung, die eine Art Vollkaskoversicherung für das zu errichtende Bauwerk darstellt, gewährt. Wichtig ist dabei vor allem, dass Schäden die durch Wassereintritt verursacht werden und Schäden, die erst nach Fertigstellung des Gebäudes auftreten, zusätzlich versichert werden müssen. Die Nachhaftungszeit ist in der Regel mit 36 Monaten beschränkt. Auch Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen können bei Schäden durch Elementareignisse eine Rolle spielen und sollten daher in modernen Gebäudeversicherungen nicht fehlen.

Kraftfahrzeuge können durch Voll- oder Teilkaskoversicherungen gegen Schäden im Zusammenhang mit Elementareignissen versichert werden. Bei Schäden durch Katastrophenereignisse, die durch Versicherungen keine Deckung finden besteht auch die Möglichkeit, Unterstützungszahlungen aus dem Katastrophenfond der öffentlichen Hand zu beantragen.