Erhöhtes Haftungsrisiko durch Schnee und Glatteis

18.11.2010

Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt das Haftungsrisiko auf Grund von Unfällen, die durch Schnee und Eisglätte hervorgerufen werden sprunghaft an.
Haus- und Grundbesitzer sind innerhalb des Ortsgebietes verpflichtet, die in einer Entfernung von nicht mehr als 3 Meter vorhandenen Gehwege und Gehsteige zu säubern und auch zu bestreuen, soweit diese dem öffentlichen Verkehr dienen. Darüber hinaus sind Haus- und Grundbesitzer verpflichtet, Dachlawinen möglichst ohne Gefährdung von Verkehrs-teilnehmern zu entfernen und auch bei Eisbildungen an Dächern, Dachrinnen und Fassaden-teilen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Passanten nicht geschädigt werden.


Die Säuberungs- und Räumpflicht hat allerdings auch ihre Grenzen und ist nur bis zu einem bestimmten Grad zumutbar. Der Hausbesitzer ist beispielsweise nicht verpflichtet, nur auf Grund der Möglichkeit einer Glatteisbildung, bereits vorbeugend zu streuen. Auch eine un-unterbrochene Beobachtung und Säuberung bei Dauerniederschlägen ist nicht zumutbar. Auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung müssen Gehwege und Gehsteige in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends – bei Bedarf in regelmäßigen Abständen - geräumt werden.


Ein erhöhtes Haftungsrisiko im Zusammenhang mit der Rutschgefahr durch Schnee und Glatteisbildung besteht vor allem aber auch für Betreiber von Geschäftslokalen, Parkplatz- und Garagenbetreibern, für öffentliche Einrichtungen und für Straßen- und Wegeerhalter.
Auch Autofahrer sind in der kalten Jahreszeit erhöhten Gefahrenquellen ausgesetzt und es gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht vom 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält kann bei einem Unfall im Rahmen einer Kaskoversicherung den Versicherungsschutz zur Gänze verlieren.


Damit Unfälle möglichst vermieden werden, sollten die gesetzlichen Bestimmungen  eingehalten werden und ist es auch empfehlenswert, den Versicherungsschutz entsprechend zu überprüfen, damit dann, wenn es doch einmal zu einem Schadenereignis kommt, zumindest eine finanzielle Absicherung gibt.