Erhöhtes Haftungsrisiko durch Skihelmpflicht

12.01.2010

Ab der Schisaison 2009/2010 gilt in allen Bundesländern, mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg, für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Skihelmes. Vor allem für nicht mündige Kinder – bis zum 14. Lebensjahr – sind Eltern und Erziehungsberechtigte nun für die Einhaltung der Skihelmpflicht verantwortlich.

Die Einhaltung der Helmpflicht wird zwar dem Vernehmen nach kaum kontrolliert werden und es ist vorerst auch nicht  mit Organstrafmandaten oder gar mit Verwaltungsstrafen zu rechnen. Wenn es aber zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein Kind, das keinen Helm trägt verletzt, kann die  Missachtung der neuen gesetzlichen Regelung neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen führen.

Die Notwendigkeit einer ausreichenden Privathaftpflicht- und Privatrechtsschutz-versicherung wird dadurch weiter erhöht. Privathaftpflichtversicherungen sind in Haushaltsversicherungen enthalten. Wer nicht im Rahmen einer Haushaltsversicherung versichert ist, sollte eine eigene Privat- und Sporthaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt nicht nur Schadenersatzansprüche nach einem Sportunfall sondern grundsätzlich alle Ersatzansprüche, die sich aus der Privatsphäre ergeben, ab.