Erhöhtes Haftungsrisiko durch Wintereinbruch

03.12.2007

In der kalten Jahreszeit kommt es durch vereiste Strassen, Gehsteige und Schipisten sowie durch die erhöhte Lawinengefahr vermehrt zu schweren Unfällen und damit zu einem erhöhten Haftungsrisiko. Vor allem für Haus- und Grundbesitzer, für Straßenerhalter und für Betreiber von Wintersporteinrichtungen aber auch für Privatvpersonen ist es deshalb wichtig, dass ein ausreichender Versicherungsschutz in Form von Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungen vorhanden ist.  Von Haus- und Grundbesitzern ist besonders zu beachten, dass in der Winterzeit das Haftungsrisiko im Zusammenhang mit vereisten und verschneiten Gehsteigen, Zufahrtsstrassen und Parkplätzen sowie durch die Gefahr von Dachlawinen erhöht ist.

Gehsteige und Gehwege sind bis zu einer Breite von 1,5 Metern zur Gänze und bei einer Breite von mehr als 1,5 Metern zu zwei Drittel der gesamten Breite, mindestens jedoch bis zu einer Breite von 1,5 Metern zu räumen und bei Bedarf auch zu streuen. Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr früh müssen Gehsteige und Gehwege nicht geräumt werden. Schneewächten und Eisbildungen müssen von Dächern entfernt werden, wenn – vor allem bei Tauwetter – mit einem Abgang gerechnet werden muss. Wie aus oberstgerichtlichen Entscheidungen hervorgeht, genügt dann das Aufstellen von Warnhinweisen und Dachlatten nicht.

Auch wenn mit der Streu- und Räumpflicht darauf spezialisierte Firmen beauftragt werden ist bei Unfällen der Haus- und Grundbesitzer nicht automatisch von der Haftung befreit. Neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen kann es bei Unfällen auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Unter Umständen muss sogar mit einer Verwaltungsstrafe gerechnet werden.  Auch Autofahrer sind bei kalten und nassen Witterungsverhältnissen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Wenn auch die Verwendung von Winterreifen in Österreich für Pkw´s gesetzlich nicht vorgeschrieben ist kann es dennoch bei Unfällen zu sehr unangenehmen Folgen kommen, wenn keine Winterreifen verwendet werden.

Vor allem kann es nach Unfällen zu strafrechtlichen Verurteilungen kommen. Eine Kaskoversicherung kann unter Umständen die Zahlung einer Entschädigungsleistung zur Gänze ablehnen. Für Lkw´s ist nun die Verwendung von Winterreifen seit dem Jahr 2006 gesetzlich vorgeschrieben.  Für Privatpersonen, insbesondere dann wenn sie auch Wintersport betreiben, ist der Bestand einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Rechtsschutzversicherung ebenfalls wichtig.

Privathaftpflichtversicherungen sind in Haushaltsversicherungen für den Versicherungsnehmer, für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten und Lebensgefährten sowie für die minderjährigen Kinder standardmäßig enthalten. Die in Ausbildung stehenden Kinder bleiben in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie über keinen eigenen Haushalt und über kein eigenes Einkommen verfügen.

Auch durch Clubmitgliedschaften bei Autofahrerclubs oder bei Alpenvereinen können Versicherungen enthalten sein, vor einem Neuabschluss sollte daher immer der tatsächliche Bedarf erhoben werden.