Gemeindehaftpflicht – umfassender Versicherungsschutz mit Lücken

19.08.2013

Zeitgemäße Gemeindehaftpflichtversicherungen beinhalten grundsätzlich Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten, Rechtsverhältnisse und Eigenschaften einer Gemeinde. Eine umfassende Auflistung aller Risiken, die sich innerhalb einer Gemeinde befinden, gehört damit der Vergangenheit an. Auf Grund von generellen Ausschlüssen, durch gesetzliche Neuerungen und auf Grund diverser Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Ausgliederung in Gemeinde-KG´s bzw. im Zusammenhang mit Gemeindekooperationen kann es dennoch leicht zu Lücken mit unangenehmen Folgen beim Versicherungsschutz kommen.

Besonders zu beachten ist, dass auch in modernen All-Inklusive-Polizzen neben den allgemein üblichen Deckungseinschränkungen folgende Bereiche ausgeschlossen sind, sofern dies mit dem Versicherer nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde:

  • Ausgegliederte Bereiche wie Gemeinde-KG´s, GmbH´s, Genossenschaften oder Vereine,

  • Kläranlagen und Abfallbehandlungsanlagen,

  • Alten- und Pflegeheime sowie Kur- und Krankenanstalten.

Vereinzelt ist zwar ein Pflegeheim oder eine Gemeinde-KG bedingungsgemäß mitgedeckt, für weitere ausgegliederte Bereiche mit eigener Rechtspersönlichkeit, beispielsweise für Verschönerungs-, Dorfentwicklungs- oder Heimatvereine sind jedoch immer Sondervereinbarungen erforderlich. Sofern auf Grund von Gemeindekooperationen auch Dienstleistungen für andere Gemeinden und Rechtsträger erbracht werden, sollte dies mit dem Versicherer ebenfalls genau abgeklärt werden. Weiters ist zu beachten, dass es auch in folgenden Bereichen Deckungslücken oder starke Einschränkungen des Schutzes geben kann:

  • Im Bereich der inzwischen sehr wichtigen Amtshaftpflichtversicherung, die übrigens in älteren Polizzen vereinzelt noch zur Gänze fehlt, ist oft für reine Vermögensschäden nur eine sehr geringe Versicherungssumme vorgesehen.

  • Auch für Vergabefehler ist der Versicherungsschutz meist stark eingeschränkt oder ist die Deckung überhaupt zur Gänze ausgeschlossen.

  • Für Sachschäden durch Umweltstörung ist die Deckung ebenfalls restriktiv geregelt und ist vor allem in älteren Polizzen meist kein Schutz für Schäden am gemeindeeigenen Grund und Boden vorgesehen. Auch so genannte Umweltsanierungskosten sind nur in neueren Polizzen mitgedeckt.

  • Feuerwehren sind in Gemeindehaftpflichtversicherungen zwar mitgedeckt aber auch hier sind einige wichtige Zusatzdeckungen, wie das Risiko im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Schäden durch Fahrzeugbergungen oder das Fahrtrisiko mit eigenen Kfz zu Einsätzen und Leistungsbewerben nur eingeschränkt versichert oder sogar zur Gänze ausgeschlossen.

  • Wenn die Gemeinde als Bauherr tätig wird, gelten verschärfte gesetzliche Haftungs-bestimmungen, die nur im Rahmen einer Bauherrnhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Auch dafür ist vor allem in älteren Polizzen nur ein eingeschränkter Vesicherungsschutz für Bauobjekte mit Baukosten bis zu einer Baukostenssumme von € 350.000,-- enthalten.

Der in Gemeindehaftpflichtversicherungen enthaltene Versicherungsschutz sollte daher in nicht all zu langen Abständen überprüft werden, damit keine Deckungslücken entstehen. Sofern Risiken wie Kläranlagen, Bauhöfe oder Pflegeheime ausgegliedert werden kann es andererseits auch zu unnötigen Überdeckungen und Prämienbelastungen kommen, wenn der Versicherungsschutz nicht immer wieder an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst wird.

 

© Dr. Herbert Oberlehner, gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Versicherungswesen

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