Gemeinderechtsschutzversicherung – die wichtigsten Bausteine
26.12.2013Rechtsschutzversicherungen sind für Gemeinden und auch auch für Gemeindeverbände auf Grund der zunehmenden Gesetzesflut und der gleichzeitig abnehmenden Hemmschwelle der Bürger auch gegen öffentliche Institutionen rechtlich vorzugehen, heutzutage nicht mehr wegzudenken. Anders als bei der Gemeindehaftpflichtversicherung, die in der Juli/AugustAusgabe beschrieben wurde, sind aber in den Deckungskonzepten von Gemeinderechtsschutzversicherungen immer nur Teilbereiche aller möglichen Risiken versichert. Rechtsschutzversicherungen bestehen aus verschiedenen Bausteinen, die bei einem Versicherungsabschluss speziell ausgewählt werden müssen. Folgende Bausteine sind standardmäßig enthalten:
- Schadenersatz und Strafrechtsschutzversicherung, dieser Baustein stellt eine Art Basisddeckung dar und ist so gut wie in allen Deckungskonzepten enthalten. Der darin enthaltene Versicherungsschutz ist immer dann von Vorteil, wenn sich Unfälle ereignen und es in weiterer Folge zu Schadenersatzklagen kommt und allenfalls auch Strafverfahren eingeleitet werden. Da im Versicherungsschutz in der Regel alle Funktionäre und Bediensteten mitversichert sind, stellt der Abschluss einer derartigen Versicherung auch eine Sozialleistung für die mitversicherten Personen dar. Wichtig ist, dass auch Vorsatzdelikte wie Amtsmißbrauch eingeschlossen sind. Diese Deckungserweiterung ist nicht bei allen Anbietern vorgesehen und fehlt vor allem auch bei älteren Polizzen.
- ErmittlungsRechtsschutz, übernimmt im StrafRechtsschutz bereits die Kosten ab der ersten polizeilichen Verfolgungshandlung. Manche Anbieter übernehmen allerdings nur sehr geringe Kosten, oft sind diese mit 10% der gewählten Versicherungssumme begrenzt. In älteren Polizzen ist auch dafür kein Schutz vorgesehen.
- BeratungsRechtsschutz, dieser beinhaltet die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar, maximal einmal pro Monat.
- ArbeitsgerichtsRechtsschutz, deckt die Kosten für Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten ab.
- SozialversicherungsRechtsschutz, für die Kostenübernahme bei Streitigkeiten im Bereich des Sozialversicherungsrechtes.
Darüber hinaus sind u.a. noch folgende Bereiche versicherbar:
- Kfz bzw. VerkehrsRechtsschutz, auch Kfz müssen separat versichert werden, wenn dafür ein Versicherungsschutz gewünscht wird. In neueren Polizzen kann allerdings der diesbezügliche Versicherungsschutz pauschal für alle Gemeinde und FeuerwehrKfz zu einer kostengünstigen Zusatzprämie eingeschlossen werden. Eine Bekanntgabe der einzelnen Fahrzeuge ist nicht mehr erforderlich.
- Grundstückseigentum und MieteRechtsschutz, darin wird grundsätzlich Versicherungsschutz für die Eigenschaft als Eigentümer und Mieter gewährt. Besonders zu beachten ist, dass für die Eigenschaft als Vermieter und Verpächter spezielle Vereinbarungen erforderlich sind.
- Allgemeiner VertragsRechtsschutz, hier wird Versicherungsschutz für Streitikeiten beispielsweise aus Kauf, Reparatur oder auch Versicherungsverträgen gewährt. Besonders zu beachten ist dabei, dass Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze gewährt wird und vor allem Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und Veränderung von Gebäuden ausgeschlossen sind.
Zu nennen sind auch noch die Bausteine für Steuer und DatenRechtsschutz, insbesondere für den Privatbereich werden von Spezialrechtsschutzversicherern noch eine Reihe von weiteren Deckungseinschlüssen bis hin zum AntiStalkingRechtsschutz angeboten. Analog zur Gemeindehaftpflichtversicherung ist weiters zu beachten, dass, falls dafür ein Versicherungsschutz gewünscht wird, für ausgegliederte Bereiche wie GemeindeKG´s, Vereine und im Gegensatz zu Gemeindehaftpflichtversicherungen auch für Feuerwehren eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist.