Große Schäden durch den Sturm Emma

05.03.2008

Was ist durch Versicherungen gedeckt? Sturmschäden an Gebäuden und Einrichtungen sind im Rahmen von Sturmschadenversicherungen, die meist auch in diversen Bündelversicherun und auch in Haushaltsversicherungen enthalten sind, versichert. In modernen Bündelversicherungen sind in der Regel auch Außenanlagen, wie Zäune, Beleuchtungseinrichtungen, Antennenanlagen etc. versichert.

Bei noch nicht fertiggestellten Gebäuden sind Sturmschäden nur im Rahmen einer so genannten Bauwesenversicherung versicherbar. Schäden an Fahrzeugen sind durch Voll- und auch durch Teilkaskoversicherungen versichert. Aber auch wenn keine Kaskoversicherung besteht, gibt es Möglichkeiten den Schaden ersetzt zu bekommen. Vor allem dann wenn die Schäden von morschen Bäumen bzw. Ästen oder von nicht ausreichend gesicherten Baugerüsten oder Plakatwänden verursacht werden, können die Schäden von den jeweiligen Eigentümern und Verantwortlichen bzw. von deren Haftpflichtversicherung gefordert werden.

Schäden an Bäumen und Sträuchern in Gartenanlagen sind im Rahmen von Bündelversicherungen meist in einem eingeschränkten Ausmaß versichert. Schäden die in Wäldern durch einen Sturm verursacht werden sind hingegen nicht versicherbar. Bei größeren Schäden, die durch eine Versicherung nicht gedeckt sind, gibt es aber die Möglichkeit beim Katastrophenfond Unterstützungs-zahlungen zu beantragen. Verglasungen finden in der Sturmschadenversicherung keine Deckung sondern sind nur im Rahmen einer eigenen Glasbruchversicherung versichert. Für Sonderverglasungen, Dachverglasungen, Solaranlagen, Schwimmbadabdeckungen etc. sind meist Sondervereinbarungen mit dem jeweiligen Versicherer erforderlich.

Zu beachten ist auch, dass Geschädigte verpflichtet sind, Schäden möglichst gering zu halten. Beschädigte Dächer sind beispielsweise vorübergehend durch Planen vor Niederschlagswässer zu schützen. Weiters sollten die angerichteten Schäden ausreichend – am besten durch Fotos – dokumentiert werden und rasch der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer haben für die Abwicklung der Schäden eigene Hotlines eingerichtet und bieten auch die Möglichkeit Schadenmeldungen online über das Internet zu übermitteln.