Haftung für Explosionsschäden

29.10.2007

Wenn durch eine Explosion – wie jüngst in der Gemeinde Pruggern in der Steiermark - Personen getötet und verletzt werden und auch großer Sachschaden entsteht, erhebt sich die Frage wer für solche Schäden aufkommt. Der durch eine Explosion verursachte Sachschaden an einem Gebäude und der Einrichtung ist in der Regel im Rahmen einer Feuerversicherung gedeckt. Sofern der Explosionsschaden jedoch nicht durch eine leichte Fahrlässigkeit des Hauseigentümers oder des Wohnungsmieters verursacht wurde, kann die Versicherung Regreßansprüche an den Verursacher des Schadens stellen.

Sind Schäden auf fehlerhafte Installationen zurückzuführen ist der Installateur bzw. dessen Haftpflichtversicherung haftbar. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Installateur für fehlerhafte Installationen auch dann, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren allerdings innerhalb von 10 Jahren. Neben dem Produkthaftungsgesetz gilt die konventionelle Verschuldenshaftung, die nur dann zum Tragen kommt, wenn dem Schädiger ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Die Verschuldenshaftung könnte auch für den Hausbesitzer schlagend werden, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Heizungsanlage nicht ordnungsgemäß gewartet hat.

Bei Personenschäden muß der für den Schaden verantwortliche auch mit Ersatzansprüchen der geschädigten Personen, deren Hinterbliebenen bzw. der Sozialversicherungsträger rechnen. Ausreichender Versicherungsschutz ist bei derartigen Schadensfällen enorm wichtig. Auf folgende Versicherungen sollte daher besonderer Wert gelegt werden:  Feuerversicherung, am besten mit Vereinbarung einer so genannten Unterversicherungs-verzichtsklausel. Im Zusammenhang mit Kachelöfen oder sonstigen Öfen, die mit festen Brennstoffen zu beheizen sind, kommt es auch häufig zu Verpuffungsschäden, daher sollte auch ein derartiges Schadenereignis gedeckt sein.  Haftpflichtversicherung, diese ist sowohl für Handwerksbetriebe, wie Installateure, Ofensetzer und sonstige Bauhandwerker als auch für Haus- und Grundbesitzer aber auch für Privatpersonen äußerst wichtig. Da es für Haftpflichtansprüche grundsätzlich keine gesetzlichen Haftungsgrenzen gibt, sollte auf eine ausreichende Versicherungssumme geachtet werden. Diese sollte zumindest eine Million Euro betragen. Von den meisten Versicherern werden mittlerweile Versicherungssummen von zwei bis drei Millionen Euro zu akzeptablen Konditionen angeboten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Vereinbarung einer möglichst unbeschränkten Nachhaftung. Dadurch wird auch dann noch Versicherungsschutz gewährt, wenn das versicherte Risiko zwar nicht mehr aktiv vorhanden ist, aber durch fehlerhaftes Handeln in der Vergangenheit noch Schäden entstehen.  Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und die Kosten eines allfälligen Strafverfahrens übernimmt. Wenn bei einem derartigen Schaden-ereignis Personen verletzt oder gar getötet werden ist von den verantwortlichen Personen auf jeden Fall auch mit einem kostspieligen Strafverfahren zu rechnen.