Kein grenzenloser Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

07.06.2008

Durch die EU-Mitgliedschaft und durch die Einführung der e-card ist auch bei den Versicherungen einiges einfacher geworden. Grenzenlosen Versicherungsschutz gibt es , nicht nur der Höhe nach, dennoch nicht.  Durch die e-card können nun Krankenbehandlungen auch in den Ländern der EU und in der Schweiz ohne besonderen bürokratischen Aufwand in Anspruch genommen werden. Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ausgestattet und ersetzt den Urlaubskrankenschein.

Für unter anderem beliebte Urlaubsländer wie Kroatien, Serbien, Kosovo, Bosnien-Herzegonwina, Montenegro und für die Türkei ist nach wie vor ein Auslands-Urlaubskrankenschein erforderlich. In allen übrigen Staaten müssen notwendige Krankenbehandlungskosten zuerst aus der eigenen Tasche bezahlt werden, ehe ein Kostenersatz beim heimischen Sozialversicherungsträger beantragt werden kann.  Bei Reisen in Länder, in denen die medizinische Versorgung noch nicht so gut entwickelt ist, ist auch auf einen ausreichenden Versicherungsschutz für einen allfälligen Rücktransport mit einem Ambulanzjet zu achten.

Vor dem Neuabschluss einer eigenen Reisekrankenversicherung sollte allerdings geprüft werden, ob nicht bereits im Rahmen einer privaten Kranken-Zusatzversicherung, durch die Benützung einer Kreditkarte oder auch durch diverse Schutzbriefe und Zusatzleistungen der Autofahrerclubs ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. 

Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten grundsätzlich innerhalb Europas im geografischen Sinn. Die Mitnahme der „grünen Versicherungskarte“ ist zwar innerhalb der EU meist nicht mehr verpflichtend, dennoch sollte die „grüne Karte“ nach wie vor mitgenommen werden. Die Abwicklung von Schadensfällen wird dadurch jedenfalls vereinfacht.  Aufgrund teils geringer Mindestdeckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung in den neuen EU-Mitgliedsstaaten und vor allem in den noch nicht zur EU gehörigen Ländern empfiehlt sich bei Reisen mit dem eigenen Kfz auch der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkaskoversicherung.

Privathaftpflichtversicherungen, die in der Regel in Haushaltversicherungen enthalten sind, sind grundsätzlich in Europa im geografischen Sinn und in außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten gültig. Vielfach ist aber der Geltungsbereich bereits auf alle Länder der Erde ausgedehnt.