Reisen ohne Versicherung kann zum finanziellen Ruin führen

25.05.2009

Mit Auslandsreisen sind immer besondere Gefahren verbunden, die durch Standard- versicherungen nicht abgedeckt sind. Spezielle Reiseversicherungen haben sich daher zu einem gutgehenden Geschäftszweig entwickelt. Reiseversicherungen haben aber so ihre Tücken. Einerseits sind in den diversen Angeboten Risiken enthalten, die ohnehin durch Haushaltsversicherungen, durch die Mitgiedlschaft bei Autofahrerclubs und bei anderen Hilfsorganisationen oder auch durch die Nutzung von Kreditkarten bereits abgedeckt sind. Andererseits sind wichtige Risiken oft entweder nur bei Einhaltung strenger Auflagen oder nur sehr unzureichend versichert.

Bei Reisen in Länder, in denen Kosten für die medizinische Versorgung sehr hoch sind und mit denen es kein Abkommen mit den heimischen Sozialversicherungsträgern gibt, wie etwa in den USA oder in Kanada ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung unausweichlich. Schliepßlich kann bereits ein Tag in einer Intensivstation Kosten bis zu 15.000,-- Euro verursachen. Wer hingegen in ferne Länder mit einer schlechten medizinischen Versorgung verreist sollte auf jeden Fall darauf achten, dass bei einer schweren Erkrankung oder bei einem Unfall auch ein ausreichender Versicherungsschutz für einen erforderlichen Rücktransport mit einem Ambulanzjet enthalten ist.

Im Bereich der Privathaftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz auch bei Reisen in außereuropäische Länder aufrecht bleibt. Bei den Reisegepäckversicherungen werden zwar von den Versicherern die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften sehr eng ausgelegt, befinden sich allerdings teure Ausrüstungsgegenstände im Gepäck, kann der Abschluß dennoch Sinn machen. Bei Reisen, die mit hohen Kosten verbunden sind, ist außerdem der Abschluß einer Reisestornoversicherung empfehlenswert. Reiseveranstalter sind nämlich auf Grund der gesetzlichen Regelungen bei einem erforderlichen Storno nur dann zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn ihnen ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.