Reisestorno auf Grund politischer Unruhen nicht versichert

15.03.2011

Die politischen Unruhen in den arabischen Ländern weiten sich immer mehr aus und es sind mittlerweile auch viele beliebte Urlaubsgebiete so unsicher, dass von Urlaubsreisen dringend abzuraten ist.

Politische Unruhen werden jedoch von Reiseversicherungen als höhere Gewalt eingestuft und sind daher vom Versicherungsschutz ausgenommen. Stornogebühren, Kosten für Umbuchungen oder auch für zusätzliche Aufenthaltskosten auf Grund von verzögerten Rückflugmöglichkeiten fallen nicht unter Versicherungsschutz.

Auch von den Reiseveranstaltern können bei Schadenereignissen, die unter höhere Gewalt fallen, grundsätzlich keine Ausgleichszahlungen verlangt werden.

Von gebuchten Reisen in Urlaubsgebiete, für die vom Außenministerium eine offizielle Reise-warnung ausgesprochen wird, kann aber ohne Anspruch auf Stornogebühren zurückgetreten werden. Auf Grund der europäischen Fluggastrechteverordnung sind von Reiseveranstaltern und Flugunternehmen auch sonstige Auflagen einzuhalten, damit Schäden möglichst gering gehalten werden. Wenn Reisende vom Urlaubsort nicht mehr planmäßig nach Hause fliegen können haben sie Anspruch auf den Ersatz der Kosten für die zusätzliche Verpflegung und für die Hotelunter-bringung bis zum Zeitpunkt, zu dem der Rücktransport möglich ist. Weiters ist zu beachten, dass für Reiseveranstalter und Flugunternehmer außerhalb der EU andere gesetzliche Regelungen gelten und daher auch die geltenden Fluggastrechte eingeschränkt sein können.