Unwetterschäden – was Versicherungen zahlen

30.07.2012

Durch Unwetter, sei es durch Hochwasser verursachende Starkniederschläge, durch Stürme oder durch Hagelschlag wurden heuer bereits große Schäden verursacht, die in vielen Regionen Österreichs katastrophale Ausmaße angenommen haben.

Guter Versicherungsschutz ist in solchen Zeiten gefragter denn je, naturgemäß wird aber von Versicherungen nicht jeder erdenkliche Schaden übernommen. Durch Unwetter hervorgerufene Schäden an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen sind vorwiegend im Rahmen von Sturmschaden- und Haushaltsversicherungen gedeckt. Wenn es durch einen Blitzschlag zu einem Brand kommt, sind daraus resultierende Schäden durch eine Feuerversicherung und ebenfalls im Rahmen einer Haushaltsversicherung gedeckt. Für Schäden durch Hochwasser und Vermurungen sind in der Mehrzahl der Fälle jedoch die Entschädigungszahlungen mit Beträgen zwischen € 3.500,-- und 
€ 10.000,-- begrenzt. In Einzelfällen, vor allem wenn dies gesondert vereinbart ist, werden auch höhere Beträge bezahlt. In älteren Polizzen ist aber für derartige Schäden oft überhaupt kein Versicherungsschutz vorgesehen. Zu beachten ist auch, dass Schäden an Verglasungen nicht Gegenstand einer Sturmschadenversicherung sind. Glasschäden werden nur im Rahmen einer eigenen Glasschadenversicherung, Verglasungen von Wohnräumen jedoch auch im Rahmen einer Haushaltsversicherung gedeckt.

Für in Bau befindliche Objekte sind Schäden die durch Unwetter ausgelöst werden nur im Rahmen von speziellen Baukaskoversicherungen versicherbar. Für Getreide, Obst- und Gemüsekulturen werden von der österreichischen Hagelversicherungsgesellschaft spezielle Versicherungsformen angeboten, die Entschädigungszahlungen nach Unwetterschäden vorsehen. Durch Unwetter verursachte Schäden an Kraftfahrzeugen sind lediglich im Rahmen von Kaskoversicherungen gedeckt. Wenn man keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist es nur dann möglich eine Entschädigungsleistung zu bekommen, wenn einem Dritten ein Verschulden nachgewiesen werden kann und dieser eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat.

Damit es bei der Abwicklung von Versicherungsfällen zu keinen Schwierigkeiten kommt, ist es wichtig, dass ein eingetretener Schaden dem Versicherer möglichst umgehend gemeldet wird. Nach Möglichkeit sollten immer auch Fotos angefertigt werden, kleinere Schäden können dann unbürokratisch ohne gesonderte Besichtigung durch einen Sachverständigen rasch ausbezahlt werden. Schadenmeldungen können mittlerweile bei allen renommierten Versicherern auch online über das Internet durchgeführt werden. Damit es im Nachhinein zu keinen Unannehmlichkeiten mit dem Versicherer kommt, sollten alle möglicherweise von Schäden beeinträchtigten versicherten Risiken, vor allem auch Hausdächer und Fassaden möglichst genau untersucht werden. Schäden durch undichte Dächer werden oft erst Jahre nach einem Schadenereignis bemerkt, mit dem großen Nachteil, dass es oft zu größeren Folgeschäden kommt und dann Streitigkeiten mit dem Versicherer vorprogrammiert sind.