Schaden durch AKW-Supergau 3000 Milliarden Euro – Versicherer ohnmächtig
11.04.2011Die durch das beschädigte AKW in Fukushima verursachten Schäden nehmen inzwischen enorme Ausmaße an. Da es in ganz Europa nur so von Atommeilern wimmelt – derzeit gibt es in Europa bereits über 200 Atomkraftwerke - und es in unseren Nachbarländern, auch in grenznahen Regionen viele AKW´s gibt, stellt sich die Frage, ob Geschädigte Schadenersatzansprüche stellen können, falls es in einem dieser Kraftwerke zu einen größerem Störfall kommt.
Das schweizerische Bundesamt für Zivilschutz schätzt die Kosten eines AKW-Supergaus auf 3000 Milliarden Euro. Nach den Angaben einer aktuellen Presseaussendung der Münchner Rück-versicherung Munich Re, des weltweit größten Rückversicherungsuntnehmens sind Atomunfälle nicht versicherbar. Auch der schweizer Rückversicherer Swiss Re gab im Zusammenhang mit dem Tsunami und der AKW-Katastrophe in Japan bekannt, dass diese Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Grundsätzlich ist auf Grund der einschlägigen Haftungsregelungen die Haftung von Unternehmen für schuldhaft zugefügte Schäden in den westeuropäischen Ländern unbegrenzt. Für Schadensfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, dazu zählen außergewöhnliche Naturkatastrophen, wie Tsunamis ebenso wie Erdbeben, Vulkanausbrüche oder auch kriegerische Auseinandersetzungen, ist die Haftung jedoch ausgeschlossen. Das deutsche Atomgesetz schreibt zwar den Betreibern von Atomkraftwerken auch bei Störfällen nach Naturkatastrophen eine Haftung vor, diese ist jedoch mit 2,5 Milliarden Euro begrenzt und wäre im Falle eines Supergaus nur das sprichwörtliche Tröpfchen auf den heißen Stein. In den osteuropäischen Ländern sind die Haftungssummen noch viel geringer, in Tschechien beträgt diese lediglich 250 Millionen Euro. Für die Schäden auf Grund eines großen Unfalls in einem Atomkraftwerk müßten demnach – soweit für derartige Schäden überhaupt ein Schadenausgleich möglich ist - der betroffene Staat und somit letztendlich die Staatsbürger als Steuerzahler selbst aufkommen.