Kfz-Versicherungen - wie Sie viel Geld und Hinterbliebenen großen Ärger sparen können

05.03.2010

Wie durch groß angelegte Prämienvergleiche von Konsumentenschutzorganisationen auch in letzter Zeit wieder nachgewiesen werden konnte, gibt es insbesondere bei Kfz-Haftpflicht-versicherungen zwischen den einzelnen Anbietern große Prämienunterschiede, die ohne weiteres bis zu 50%  betragen können. Darüber hinaus sind durch diverse Rabatte wie Wenigfahrer-, Frauen-, Zweitauto- oder Oldtimerrabatt etc. noch zusätzliche Prämieneinsparungen möglich.

Kfz-Haftpflichtversicherungen können gesetzlich jährlich gekündigt werden und es kann daher auch der Versicherer relativ kurzfristig gewechselt werden. Versicherungsverträge, bei denen schon längere Zeit nicht mehr überprüft wurde, ob die Prämien überhöht sind oder nicht, sollten daher durch Angebotsvergleiche, die mittlerweile auch über das Internet möglich sind, zumindest alle 2 ? 3 Jahre näher geprüft werden.

Damit Hinterbliebenen großer Ärger erspart bleibt, wenn Sie nach einem Todesfall das Auto eines verstorbenen Angehörigen benutzen, sollte dafür rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Wenn ein Kfz ohne Einwilligung des Besitzers verwendet wird und damit ein Unfall verursacht wird, kann dies vom Versicherer als Schwarzfahrt gewertet werden und zur Leistungsfreiheit führen. Ein Pkw, der vom überlebenden Ehepartner jedoch schon bisher für Haushaltszwecke verwendet wurde und weiter benötigt wird, um den Haushalt entsprechend den bisherigen Lebensverhältnissen weiterführen zu können, kann auch nach dem Todesfall, ohne dass es einer besonderen Regelung bedarf, weiter benutzt werden.

Für sonstige Angehörige ist es jedoch empfehlenswert das Nutzungsrecht bereits  zu Lebzeiten schriftlich zu regeln oder diese bereits als zweiten Zulassungsbesitzer im Zulassungsschein eintragen zu lassen, damit der Versicherungsschutz nicht in Gefahr gebracht wird. Im Zweifelsfall sollte mit dem Versicherungsunternehmen Kontakt aufgenommen werden und eine ausdrückliche Deckungszusage eingeholt werden.